Sanktionen und die dazugehörigen Sanktionslisten

Ein Überblick
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Definition von Sanktionen

In der allgemeinen Rechtslehre wird damit die mit einer rechtlichen Regelung verbundene Rechtsfolge bezeichnet. Häufig erfolgen Sanktionen in Form von Beschlüssen oder Entscheidungen durch den UN- Sicherheitsrat oder die EU im Rahmen von gemeinsamen außen- oder sicherheitspolitischen Angelegenheiten . Eine Sanktion ist wiederum Grundlage für ein Embargo. (Creifelds, Rechtswörterbuch, S. 1091; www.wirtschaftslexikon.gabler.de)

Aufgrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 wurden seitens der Europäischen Gemeinschaft Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung erlassen, wodurch die wirtschaftlichen Ressourcen entzogen werden sollen.

Bei Sanktionslisten handelt es sich um öffentlich zugängliche Listen, welche von verschiedenen nationalen wie auch internationalen Behörden veröffentlicht werden. Dort werden natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen aufgeführt, die bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Sanktionen und Embargos unterliegen.

Verstöße dagegen werden mit Geldstrafen, Verlust von Privilegien im Warenverkehr oder auch Ausschluss von Marktzugängen sanktioniert (Vgl. unten US-DPL). Des Weiteren schreibt das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) auch Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren ebenso wie empfindliche Bußgelder für Geschäftsführer und die Export-Verantwortliche (§ 17-28 AWG i. V. m. § Abs. 2 AWG) vor.

Aufgrund des AWG sowie des geltenden EU-Rechts sind in der Europäischen Union (EU) ansässige oder wirtschaftlich tätige Unternehmen dazu verpflichtet, einen wirtschaftlichen und technisch vertretbaren Aufwand zu betreiben, um alle Geschäftspartner gegen die veröffentlichte europäische Liste der „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (Common Foreign and Security Policy – CFSP) zu prüfen.

Eine genaue Anweisung in welchen regelmäßigen Abständen solch eine Prüfung erfolgen soll, sofern das Unternehmen einer Prüfungspflicht unterliegt, gibt es nicht. Die meisten Unternehmen aber prüfen wie folgt: einmal im Monat werden alle Adressen einer „Adress-Stamm-Prüfung“ unterzogen, während Adressänderungen laufend überprüft werden.

Unter finanziellen Sanktionen werden Maßnahmen verstanden, welche in Bezug auf Länder, Personen oder Organisationen getroffen werden. Damit sollen Verstöße gegen den internationalen Frieden und die Sicherheit getroffen werden. Darunter fällt das Einfrieren von Konten, das Verbot von Investitionen, Darlehen oder Versicherungen in bestimmten Sektoren sowie die Finanzierung des Imports oder Exports bestimmter Waren.

Neben den finanziellen Sanktionen gibt es noch weitere Maßnahmen wie Embargos für Importe und Exporte. Dazu zählen Waren wie Waffen oder auch Öl. Ebenso sind Einschränkungen in Bezug auf Reisen und Visa denkbar.

Darstellung verschiedener weltweiter Sanktionslisten

EU-Listen

EU_CFSP: Common Foreign and Security Policy
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)

Sanktionen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt, die für alle EU-Länder Gültigkeit haben. Für Unternehmen und Personen auf dieser Liste gelten Finanzsanktionen, daher dürfen keine wirtschaftlichen Ressourcen und Gelder zur Verfügung gestellt werden und das Vermögen der betroffenen Person wird eingefroren. In Ausnahmefällen können Genehmigungen beantragt werden.

EU_RUSD: Russland Embargo für Dual-Use-Güter

Aufgrund der Handlungen Russlands, um den Zustrom von Waffen, Ausrüstung und Kombattanten über die russisch-ukrainische Grenze zu stoppen, hat die Europäische Union ein Waffenembargo sowie Handlungsbeschränkungen für Dual-Use-Güter sowie Ausrüstung für den Energiebereich erlassen. Ebenso wird durch den erlassenen Beschluss Beschränkungen des Zugangs zum Kapitalmarkt vorgesehen.

EU_RUSK: Russland Embargo für den Kapitalmarkt

Ebenso wurden Verbote zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten festgelegt.

EU_IRAN: Iran Embargo

Die Sanktionsliste Iran spielt nach der vereinbarten Lockerung im Zuge des Atomvertrages keine große Rolle mehr, jedoch sind die Sanktionen nicht vollständig aufgehoben.  Mit den gelisteten Personen dürfen teilweise keine Geschäfte getätigt werden. Bei manchen Einträgen gilt ausschließlich ein Verbot für die Lieferung von Dual-Use Gütern oder Anlagebeschränkungen bei bestimmten Banken. Dies muss in der Embargo Verordnung geprüft werden.

Niederländische Listen

NLNST: Nationale sanctielijst terrorisme
(Nationale Sanktionsliste Terrorismus)

Die niederländische Sanktionsliste enthält Personen und Organisationen, welche an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind. Deren Vermögen wurde eingefroren, sodass kein Zugriff auf Geld und Konten möglich ist.

Belgische Listen

BENS: Belgian National Sanctions List
(Belgische Nationale Sanktionsliste)

Jeder in Belgien ist verpflichtet, finanzielle Sanktionen einzuhalten. Finanzielle Sanktionen können sowohl Verpflichtungen als auch Verbote beinhalten.

Die wichtigsten Verpflichtungen sind: Einfrieren der Vermögenswerte der Personen oder Organisationen, für welche die Einfriermaßnahmen gelten; Bereitstellung aller Informationen zur Umsetzung der finanziellen Sanktionen, z. B. Informationen zu den eingefrorenen Vermögenswerten oder Informationen zu festgestellten Verstößen.

Die wichtigsten Verbote sind u.a.: Bereitstellung von Mitteln für Personen oder Organisationen, für welche die Einfriermaßnahmen gelten; Ergreifen von Maßnahmen, die gegen die (finanziellen) Sanktionen verstoßen. Das Gesetz sieht Sanktionen für die Nichteinhaltung restriktiver Maßnahmen vor.

Französische Listen

FRNL: French Sanctions List
(Französische Sanktionsliste)

Frankreich folgt den restriktiven Maßnahmen der Vereinten Nationen, der EU und anderer internationaler Organisationen, die für Frankreich verbindlich sind, sowie den autonom eingeführten Maßnahmen. Zu den autonomen Sanktionsmaßnahmen gehören finanzielle Maßnahmen, insbesondere das Einfrieren von Vermögenswerten in Frankreich. Die Generaldirektion des Finanzministeriums führt eine konsolidierte Liste von Personen, die dem Einfrieren von Vermögenswerten unterliegen.

Britische Listen

GB_HMT: Consolidated list of Financial Sanctions Targets in the UK
(Konsolidierte Liste der Finanzsanktionsziele in Großbritannien)

Das Britische Wirtschafts- und Finanzministerium (Her’s/His Majesty Treasury, folgend abgekürzt: HM Treasury) veröffentlicht diese Liste zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Diese Liste enthält damit Finanzsanktionen, die durch die EU beschlossen wurden und nationale Ergänzungen durch Großbritannien.

Schweizer Listen

CH_SECO: Consolidated List
(Konsolidierte Liste)

Die Schweizer Sanktionslisten werden vom Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (Secrétariat d’État à l’économie – SECO) bereitgestellt.

Japanische Listen

JP_METI: End User List
(Endbenutzerliste)

Das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (Ministry of Economy, Trade and Industry – METI) hat eine Liste veröffentlicht, welche Exporteuren Informationen über ausländische Unternehmen liefert, deren Besorgnis hinsichtlich der Beteiligung an Aktivitäten, wie der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und anderen Gegenständen, nicht beseitigt werden kann.

Singapurische Listen

SG-MAS: List of the Monetary Authority of Singapore
(Liste der Währungsbehörde von Singapur)

Für das Anbieten von Finanzdienstleistungen in Singapur, wird eine Lizenz von der Monetary Authority of Singapore (MAS) benötigt. Die Investor Alert List enthält nicht regulierte Personen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.

Kanadische Listen

HM Treasury: Consolidated Canadian Autonomous Sanctions List
(Konsolidierte kanadische autonome Sanktionsliste) 

Die konsolidierte Liste der autonomen kanadischen Sanktionen enthält Einzelpersonen und Organisationen, die spezifischen Sanktionsbestimmungen unterliegen, die gemäß dem Gesetz über besondere wirtschaftliche Maßnahmen (SEMA) und dem Gesetz über die Gerechtigkeit für Opfer korrupter ausländischer Beamter (JVCFOA) erlassen wurden.

Amerikanische Listen

US_SDN: Specially Designated Nationals And Blocked Persons List
(Listen für besonders designierte Staatsangehörige und blockierte Personen)

Die OFAC (Office of Foreign Assets Control) veröffentlicht eine Liste von Personen und Unternehmen, die Zielländern angehören oder von diesen kontrolliert werden oder im Namen von Zielländern handeln. Außerdem werden Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen wie Terroristen und Drogenhändler aufgelistet, die im Rahmen von nicht länderspezifischen Programmen benannt wurden. Zusammen werden solche Personen und Unternehmen als “Specially Designated Nationals” oder “SDNs” bezeichnet. Ihr Vermögen ist gesperrt und US-Einwohnern/-Bürgern ist es generell untersagt, mit ihnen umzugehen.

US_DPL: Denied Persons List
(Liste abgelehnter Personen)

Auf dieser Liste werden natürliche und/oder juristische Personen aufgeführt, welche gegen das US-Ausfuhrrecht verstoßen bzw. verstoßen haben. Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat gegen diese Personen eine Verbotsverfügung erlassen, sodass für diese Personen ein umfassendes Verbot besteht, mit US-Produkten zu handeln.

US_EL: Entity List
(Entitätsliste)

Die Export Administration Regulations (EAR) enthält eine Liste mit Namen bestimmter ausländischer Personen, einschließlich Unternehmen, Forschungseinrichtungen, staatlicher und privater Organisationen, Einzelpersonen sowie juristischer Personen, welche besonderen Lizenzanforderungen für den Export, die Wiederausfuhr und den Export unterliegen.

US_UL: Unverified List
(Unverifizierte Liste)

Personen und Unternehmen welcher auf der Unverified List (UL) aufgeführt werden, sind aufgrund einer Lizenzausnahme nicht berechtigt, Artikel zu erhalten, die den Export Administration Regulations (EAR) unterliegen. Darüber hinaus müssen Exporteure einen Datensatz für das automatisierte Exportsystem für alle Exporte an Parteien, die in der UL aufgeführt sind, einreichen und von diesen Parteien eine Erklärung einholen, bevor sie Gegenstände, die der EAR unterliegen, exportieren.

US_LSDP: List of Statutorily Debarred Parties
(Liste der gesetzlich gesperrten Parteien)

Die gelisteten Personen sind vom Handel mit US-Rüstungsgütern ausgeschlossen, da meist ein Verstoß oder eine Verurteilung nach dem Waffenexport-Kontrollrecht vorausgeht.

US_NPL: Nonproliferation List
(Nichtverbreitungssanktionen-Liste)

Die Vereinigten Staaten verhängen unter verschiedenen Justizbehörden Sanktionen gegen ausländische Einzelpersonen, Privatpersonen und Regierungen, die sich an Proliferationsaktivitäten beteiligen.

US_NONSDN: Consolidated Sanctions List
(Konsolidierte Sanktionsliste)

Um die Einhaltung der OFAC-Sanktionsbestimmungen zu vereinfachen, bietet das BIS jetzt alle Nicht-SDN-Sanktionslisten in einem konsolidierten Datensatz “der konsolidierten Sanktionsliste” an. Diese konsolidierten Dateien entsprechen allen bestehenden Datenstandards von OFAC.

Wenn OFAC in der Zukunft eine neue Liste ohne SDN-Stil erstellt, fügt das BIS diesen konsolidierten Datensätzen gegebenenfalls die neuen Daten hinzu, die dieser Liste zugeordnet sind. Während die Daten der konsolidierten Sanktionsliste nicht Teil der OFAC-Liste sind, werden die Datensätze in diesen konsolidierten Dateien möglicherweise auch in der SDN-Liste angezeigt.

Weitere Listen

UN: Konsolidierte Liste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Diese konsolidierte Liste enthält alle Personen und Organisationen, die den vom Sicherheitsrat auferlegten Maßnahmen unterliegen. Die Sanktionsliste der Vereinten Nationen selbst ist in zwei Abschnitte gegliedert: Einzelpersonen sowie Entitäten und Gruppen.

WBL: World Bank List

Die World Bank List listet Personen und Unternehmen auf, welche als betrügerisch oder korrupt eingestuft werden. Die dort erwähnten Personen und Unternehmen sind für den in der Liste angezeigten Zeitraum von einer Finanzierung durch die World Bank ausgeschlossen. Ziel der World Bank List ist die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung.

Übersicht der EU-Länder-Embargos mit Namenslisten

www.eur-lex.europa.eu

Welche Bedeutung hat Compliance in Bezug auf Sanktionen

Zunächst sollte die Frage gestellt werden in welchen Bereichen, Regionen und Ländern das eigene Unternehmen tätig ist und mit welchen Gütern und Produkten gehandelt wird.

Compliance-Abteilungen sind für die Etablierung von Strukturen, Kontrollen oder Prozessen zuständig und sollten Kunden- oder Zahlungsdaten regelmäßig mit bestehenden Sanktionslisten abgleichen (das sogenannte „Screening“).

Es muss festgestellt werden, ob das eigene Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu Personen, Unternehmen und oder Organisationen unterhält und wenn ja, ob diese sanktionsgelistet sind. Der Compliance-Beauftragte bzw. die Compliance-Abteilung hat Sorge zu tragen, die Organisation wie auch die Überwachung von Sanktionslisten-Prüfungen sicherzustellen.

Aktuell sind für Unternehmen vor allem die Wirtschaftssanktion zu Ländern wie Russland und dem Iran von Bedeutung. Personen-, güter- und dienstleistungsbezogene Sanktionen werden hier fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

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