390-Millionen-Euro-Strafe gegen Meta. Ein Geschäftsmodell vor dem Ende?

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Hinlänglich ist bekannt: Facebook verkauft Werbung. Personalisierte Werbung. Bei personalisierter Werbung wird anhand von Cookies, Browser- und Geräte-Identifizierung das Verhalten der Menschen im Internet analysiert. Im Anschluss werden ihnen Werbeanzeigen präsentiert, die genau zu Ihren vorher betrachteten Inhalten passen. Facebook sammelt und nutzt also einen Teil der personenbezogenen Daten seiner Nutzer für die personalisierte Werbung.

Das wurde dem Facebook-Mutterkonzern Meta jetzt untersagt. Gegen das Unternehmen wurde wegen der unzulässigen Nutzung von personenbezogenen Daten eine Strafe in Höhe von 390 Millionen Euro verhängt. Der Konzern verstoße mit seinen Plattformen Facebook und Instagram gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung.

Doch was ist passiert?

Zurück ins Jahr 2018 – die DSGVO trat in Kraft. Sie regelt, mit welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die derzeitige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung personenbezogener Daten, welche durch Meta erfolgt, ist das sogenannte „Vertragsmodell.“ Nach diesem Ansatz schließen die Nutzer:innen durch Annahme der Nutzungsbedingungen einen Vertrag mit der Plattform ab und erklären sich dadurch dazu bereit, im Gegenzug für die Nutzung der Dienste ihre personenbezogenen Daten zur Verwendung durch Meta freizugeben. Anstatt einer „Ja/Nein“ Option für personalisierte Werbung hat Meta die Einwilligungsklausel also einfach „heimlich“ in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben.

Dieser Vorgehensweise widerspricht nun die irische Datenschutzbehörde DPC: Meta dränge seine Nutzer:innen gewissermaßen dazu, bestimmte Bedingungen zu akzeptieren, da die Dienste für sie andernfalls nicht mehr nutzbar seien.

Für den Facebook-Verstoß werden 210 Millionen Euro fällig, für Instagram 180 Millionen Euro. Neben der Strafe hält die irische Behörde Meta außerdem dazu an, innerhalb von drei Monaten seine Praktiken bei der Datenverarbeitung zu ändern.

Bedeutet dies das Aus für das Geschäftsmodell Metas?

Die Entscheidung der Datenschutzbehörde, wonach die derzeitige Praxis von Facebook und Instagram zur Verarbeitung persönlicher Daten als unvereinbar mit EU-Datenschutzrecht ist, hat unmittelbaren Einfluss auf das Geschäftsmodell Metas.

Denn derzeit profitieren Facebook und Instagram stark von der Tatsache, dass die Nutzer:innen ihre privaten Daten preisgeben müssen, um die Dienste der Social- Media-Plattformen zu nutzen. Wird den Nutzer:innen eine Wahlmöglichkeit eröffnen, ist zu erwarten, dass ein Großteil das Tracking ablehnen wird. Dies wird sich massiv auf den Datenbestand zu EU-Nutzer:innen auswirken – und damit die Werbeeinnahmen von Meta nachhaltig beeinträchtigen. Meta erwirtschaftete im dritten Quartal 2022 immerhin gut 20 Prozent der Werbeumsätze aus Europa. [1] Der überwiegende Teil davon stammt sicherlich aus der EU.

Der Datenbestand, den Meta für die personalisierte Werbung nutzen kann, wird also stark eingeschränkt, was sich wiederum auf die Einnahmen auswirken wird. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie Meta die Anweisungen der Datenschutzbehörde hinsichtlich der Datenverarbeitung in die Praxis umsetzen wird und welchen Einfluss das Urteil tatsächlich auf das Geschäftsmodell Metas haben wird.


Quellen:
[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/223277/umfrage/umsaetze-von-facebook-nach-segment-quartalszahlen/#:~:text=Den%20größten%20Anteil%20an%20den,7%201%20Milliarden%20US%2DDollar%20erwirtschaftet

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