Hinweisgeberschutz & Whistleblowing

Wie müssen die gesetzlichen Vorgaben der Whistleblowing-Richtlinie umgesetzt werden und was muss man bei der Implementierung eines Hinweisgebersystems beachten?
Whistleblowing

Hinweisgeberschutz in Deutschland: Die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die eigentlich bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden sollte, verlangt von Unternehmen ein Hinweisgeberschutzssystem einzuführen. Mitarbeitende können damit als Hinweisgebende für Missstände im Unternehmen fungieren, ohne negative Konsequenzen zu fürchten. Die EU-Kommission hat unter anderem gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Was bedeutet das für die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in Deutschland und für Sie als UnternehmenLesen Sie dazu unseren Blogbeitrag: Vertragsverletzungsverfahren zur Whistleblowing-Richtlinie: Das bedeutet die EU-Richtlinie für Arbeitgeber im Jahr 2022

  • Was gilt für Unternehmen aktuell ohne eine nationale Umsetzung der EU-Richtlinie?
  • Wie müssen die gesetzlichen Vorgaben in Zukunft technisch und organisatorisch umgesetzt werden?
  • Was muss bei der Implementierung eines Hinweisgeberschutzsystems grundsätzlich beachtet werden?

Unser Workshop zur Whistleblowing-Richtlinie kombiniert einen Fachvortrag mit Praxisbeispielen sowie Diskussion. Dabei haben Sie als Teilnehmer jederzeit die Möglichkeit Fragen zu stellen und sich mit dem Experten aber auch Ihren Fachkollegen auszutauschen.

Zielgruppe

Geschäftsführende und Vorstände, Führungskräfte, Fachkräfte (z.B. für Datenschutz, Compliance, Personal, Recht, Organisation und Risikomanagement)

Inhalt des Workshops

Wir beantworten im Seminar unter anderem folgende Fragen: 

  • Was ist die Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937 der EU?
  • Welche Auswirkungen hat die Richtlinie auf Unternehmen?
  • Welche Maßnahmen sind notwendig?
  • Wie implementiere ich ein Hinweisgeberschutzsystem, das alle Beteiligten schützt?Inwieweit muss ich meine Mitarbeitenden informieren und schulen?

Workshop-Termine auf Anfrage.


Ihr Referent

Timo Schusser berät als Consultant Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen vor allem in den Bereichen Compliance, Unternehmensstrategie sowie Cyber-Security.

Als Wirtschaftsinformatiker mit ebenso breitem Organisationsverständnis wie auch juristischer Expertise ist Ihr Referent multi- und interdisziplinär aufgestellt.

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Vertragsverletzungsverfahren zur Whistleblowing-Richtlinie
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Vertragsverletzungsverfahren zur Whistleblowing-Richtlinie

Das bedeutet die EU-Richtlinie für Arbeitgeber im Jahr 2022

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