OpenAI im Datenschutz-Fragenhagel

Datenschützer:innen nehmen das Unternehmen unter die Lupe
© Foto von Markus Winkler auf unsplash.com
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Seit dem vergangenen Jahr steht OpenAI im Fokus mehrerer deutscher Landesdatenschutzbehörden. Diese haben den Unternehmen Fragebögen zur Anwendung ihrer ChatGPT-Modelle geschickt, die Einblicke in die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geben sollen.

Die Veröffentlichung dieser Fragebögen bietet interessante Einblicke. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat beispielsweise das deutschsprachige Anhörungsschreiben an OpenAI veröffentlicht, in dem der Fragenkatalog enthalten ist. Die Namen der Ansprechpartner:innen wurden jedoch unkenntlich gemacht.

Die Fragebögen, die in Abstimmung mit der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erstellt wurden, behandeln wesentliche Datenschutz-Fragen. So etwa die Grundsätze der Datenverarbeitung, die Rechtmäßigkeit, die Rechte der betroffenen Personen sowie Aspekte der Gestaltung im Bereich Datenschutz und Sicherheit.

OpenAI ist kooperativ

OpenAI hat bisher Kooperationsbereitschaft gezeigt und die Fragen vollumfänglich beantwortet. Die Antworten wurden von der Taskforce KI der DSK ausgewertet.

Dabei sind weitere Fragen zum Datenschutz bei ChatGPT aufgekommen. Unter der Leitung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, wurde ein neuer Fragebogen mit 79 Einzelfragen erstellt und an OpenAI verschickt.

Dieser Fragebogen zielt darauf ab, die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten in ChatGPT zu prüfen. Insbesondere in Bezug auf besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO. Auch die Realisierung der Rechte betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten wird kritisch betrachtet. Es wird untersucht, ob und wie personenbezogene Daten beim Training und bei der Nutzung von ChatGPT erkannt und aussortiert werden können, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung sicherzustellen.

Bislang haben die Landesdatenschutzbehörden kein Ergebnis veröffentlicht. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dies auf die Nutzung von ChatGPT und ähnlichen KI-Modellen haben wird. Die Debatte über den Datenschutz im Kontext von KI-Technologien dürfte intensiv bleiben, da der Einsatz solcher Systeme in verschiedenen Lebensbereichen weiter zunimmt.

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