Vereinfachte Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMU

Eine Erleichterung?
Podcast Folge 45

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) gilt seit 01.01.2024 und damit müssen Unternehmen nun verpflichtend einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Diese Regelung gilt jedoch nur für große Unternehmen und nicht für KMU.
Soweit die Theorie. In der Praxis sind auch viele KMU von der CSRD betroffen, wenn sie Teil der Wertschöpfungskette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind und müssen somit eine Fülle von komplexen Berichtsanforderungen erfüllen.

Um KMU die Berichterstattung zu erleichtern hat die EU nun reduzierte und vereinfachte Berichtsstandards eingeführt, die sich aktuell in einer Testphase befinden.

In der 45. Folge des ComplianceRedefined Podcasts analysiert Vanessa Müller gemeinsam mit Christian Feldmann die neuen Berichtsstandards und ob diese wirklich eine Erleichterung bringen. Zudem beantworten wir die Frage, ob sich eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU lohnt oder nicht.

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